Geschäftsnummer: | 02.3647 |
Eingereicht von: | Finanzkommission SR |
Einreichungsdatum: | 15.11.2002 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Bauarbeiten; Finanziellen; Setzt; Stopp; Verzögerung; Strasse; Schiene; Verursacht; Wird; Begonnenen; Prioritäten; Zusammenhang; Verkehrspolitischen; Dringlichkeit; Bestimmen |
Die finanziellen Mittel werden so eingesetzt, dass weder ein Stopp noch eine Verzögerung von laufenden Bauarbeiten (Strasse und Schiene) verursacht wird. Bei nicht begonnenen Bauarbeiten sind die Prioritäten nach dem Zusammenhang mit laufenden Bauarbeiten und der verkehrspolitischen Dringlichkeit zu bestimmen.